Solar

Zum 1.1.2023 tritt eine Neufassung des Jahressteuergesetzes (JStG) in Kraft.

Dies sieht eine Umsatzsteuerbefreiung für PV Anlagen und wesentliche Komponenten von PV Anlagen vor, die wohnungsnah oder an/auf öffentlich genutzten Gebäuden installiert werden.

Dies soll dazu beitragen den Ausbau der Stromerzeugung durch private PV Anlagen zu beschleunigen.

Die Befreiung gilt nur für Käufe bei denen sich Lieferadresse und Rechnungsadresse in Deutschland befinden.

 

So erhalten Sie eine umsatzsteuerfreie Lieferung von Komponenten von PV Anlagen:

1.) Ganz normal bestellen und die Zahlungsart Vorkasse Überweisung auswählen.

2.) Formular zur Umsatzsteuerbefreiung von Komponenten für PV-Anlagen ausfüllen und uns per E-Mail an info@dold-mechatronik.de senden.

3.) Wir prüfen das Formular und korrigieren die Umsatzsteuer in Ihrer Bestellung.

4.) Wir senden Ihnen die korrigierte Auftragsbestätigung per E-Mail.

5.) Sie bezahlen die Bestellung per Überweisung oder PayPal.